Nicht nur heimische, sondern auch einheimische Rotweine passen für dieses Gericht hervorragend.
Könnte man dies als solches deklarieren, bezieht der Winzer also den Wein aus einem Weingarten innerhalb des Burgfriedens mit der dazugehörigen Betriebsstätte, so ist dieser Tropfen ein „einheimscher“.
Macht er dies aus der Nachbarortschaft oder der Nächsten, dann ist der Wein ein „heimischer“.
Könnte aber auch sein, dass diese Theorie ein Schwachsinn ist.
Auf Euer Kommen freut sich Felix.
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